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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen oder allgemeine Geschäftsbeziehungen zwischen der Karray GmbH (nachstehend “wir” oder “uns”) und Gesundheitseinrichtungen (im Folgenden “Kunde” oder auch “Arbeitgeber” genannt) sowie mit Pflegekräften (nachstehend “Kandidaten” genannt) und Lieferanten. Abweichende bzw. ergänzende Geschäftsbedingungen der Kunden sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie durch uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Vermittlung ist für Kandidaten kostenfrei. Die Vermittlung für Arbeitgeber ist kostenpflichtig. Das Nähere regelt ein schriftlicher Vermittlungs- bzw. Kooperationsvertrag.

2. Die Preise für unsere Dienstleistungen sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Vertrag zwischen der Karray GmbH und dem Kunden wird jeweils individuell abgeschlossen.

3. Der Vertrag setzt die Voraussetzung den zu vermittelnden Pflegekräften sowie die von uns zu erbringende Dienstleistung fest. Unsere Kandidaten haben entsprechend den aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen mindestens das Sprachniveau B1. Dies wird von der Karray GmbH gewährleistet. Das Sprachniveau wird im Heimatland der Kandidaten größtenteils in unseren Sprachschulen erworben. Die Kandidaten haben die Möglichkeit, kostenlos bei unseren Sprachschulen bis zu dem Sprachniveau B2 zu lernen.

4. Die vermittelten Pflegekräfte bekommen vom Arbeitgeber Einstellungszusagen bzw. Arbeitsverträge nach jeweils gültigem deutschen Recht.

§ 3 Laufzeit und Kündigung des Vertrages

1. Der Vertrag wird, soweit nicht anders vereinbart, unbefristet geschlossen und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für die Kandidaten liegt ein wichtiger Grund, insbesondere bei Auftreten einer plötzlichen schweren und längeren Erkrankung, einer Schwangerschaft oder einem Todesfall in der Familie vor.

Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.

3. Im Fall, dass die Pflegekraft ihren Vertrag mit uns vor Abreise kündigen, sind sie verpflichtet, die Kosten der im Rahmen des Vermittlungsprozesses in Anspruch genommene Leistungen wie Sprachkurse, Anerkennung und das Dokumentenmanagement zurückzuerstatten.

§ 4 Bindungsklausel

Unsere Kandidaten verpflichten sich, mindestens ein Jahr nach der Anerkennung beim Arbeitgeber zu bleiben. Falls ein Kandidat doch vor Ablauf des ersten Jahres nach der Anerkennung gewechselt hat, verpflichten wir uns, diese kostenfrei zu ersetzen. Das bedeutet, für die Ersatzkandidaten zahlen die Auftraggeber keine Vermittlungsgebühren. Alle Fixkosten werden ebenfalls von uns übernommen, sodass die Arbeitgeber in dieser Hinsicht keine finanziellen Nachteile haben.

§ 5 Leistungsumfang

1. Beratung und Sprachkurse
2. Erstberatung für Kunden und Kandidaten zur Erklärung des gesamten Prozesses inkl.

Timelines, Services und Erwartungen.
3. Die Interessenten Pflegefachkräfte bekommen ein kostenloses Beratungsgespräch, um unser kostenloses Programm persönlich vor Ort durch unsere Berater erklären zu können. 4. Offenlegung potenzieller Stellenangebote und Beratung der Kandidaten bei der Auswahl des passenden Arbeitgebers
5. Beratung zur Auswahl der passenden Sprachkurse, die entweder in unseren Sprachschulen

stattfinden oder über unsere Kooperationsschulen absolviert werden können. Die Kandidaten sind verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten das B1 Sprachniveau zu erreichen und weiter mit dem B2-Sprachniveau fortfahren

6. Dokumentenmanagement
a. Sammeln und Verifizierung der im Rahmen der Vermittlung benötigte Dokumente b. Authentifizierungen, Legalisierung, Beglaubigung und Übersetzung der benötigten Unterlagen bei den entsprechenden Behörden vor Ort im Herkunftsland
c. Relevante Dokumente werden zusätzlich in Deutschland beglaubigt und übersetzt

7. Matching und Bewerbung
a. Die Anforderungen und Wünsche der Arbeitgeber sowie der Kandidaten werden berücksichtigt, um die passenden Kandidaten für die richtige Stelle finden zu können. b. Erstellung der Kandidaten-Profile zur Bewerbung. Eine einheitliche Bewerbungsmappe wird pro Kandidaten erstellt.
c. Durchführung von individuelle Bewerbungscoaching mit dem Ziel, die Kandidaten so

gut wie möglich für die gezielten Interviews vorzubereiten
d. Organisierung der Bewerbungsgespräche mit den Kunden und die ausgewählten Kandidaten über Videokonferenzen. Ein technisch, sowie organisatorisch

einwandfreier Ablauf wird gesichert. 8. Interkulturelle Beratung und Aktivitäten

a. Durchführung von interkulturellen Workshops für die Kandidaten mit dem Ziel, sich bestens mit der Kultur, Gesetze, Werte und Traditionen der deutschen Gesellschaft auseinandersetzen zu können. Dabei werden Referenten und Akteure in den

Bereiche Sozial- und Krankenversicherung sowie Pflegefachkräfte aus Deutschland eingeladen, um ein sinnvoller Austausch für die Kandidaten zu ermöglichen und um Kontakte im Vorfeld verknüpfen zu können.

b. Beratung der Arbeitgeber hinsichtlich Kultur, Einstellungen und Gewohnheiten der Pflegefachkräfte Herkunftslandes Antragstellung, Anerkennungsmaßnahmen, Visum und Arbeitserlaubnis

9. Überprüfung auf Vollständigkeit bei den Unterlagen sowie Support bei der Antragstellung eines Visums und der Arbeitserlaubnis

10. Unterstützung im Herkunftsland bei der Bereitstellung der benötigten Dokumente für die Botschaft, um das Visum zu erhalten

11. Sammeln und Einreichen der Unterlagen für den Antrag der Berufsqualifikation sowie Nachverfolgung des Antrages in Deutschland

12. Unterstützung bei der Auswahl und Durchführung der Anerkennungsmaßnahmen, der Berufsqualifikation bzw. der Gleichwertigkeitsbescheinigung und allen bürokratischen 13. Anmeldungen in Deutschland
14. Relocation:

a. Recherche und Buchung der Reise nach Deutschland beim Zustandekommen eines Arbeitsvertrags.

b. Terminierung bei der jeweils zuständigen Behörde zur Anmeldung in Deutschland. c. Unterstützung beim Abschließen von den benötigten Versicherungen.
d. Unterstützung bei der Eröffnung von Bankkonto.
e. Onboarding in der jeweiligen Stadt. Dazu gehören

f. Stadttour,
g. Erklärung der Nutzung des öffentlichen Verkehrs,
h. Umgang in die Supermärkte und Geschäften,
i. Politische, soziale, religiöse und kulturelle Beteiligungsmöglichkeiten zeigen. j. Unterstützung bei sonstigen bürokratischen Anmeldungen in Deutschland, soweit diese für eine Vermittlung als Pflegefachkraft nach Deutschland erforderlich sind k. Abholung vom Flughafen zum Arbeitgeber bzw. zur Wohnung

15. Wohnungssuche:
a. Suche nach einer möblierten Wohnung für die Pflegefachkräfte.
b. Kontaktaufnahme mit Immobilienagenturen und Vermietern.
c. Organisierung der Besichtigungstermine.
d. Plausibilitätscheck des Mietvertrags.
e. Koordination des Mietvertrag-Abschlusses.
f. Koordination der Wohnungsübergabe.
g. Übernahme und Vorfinanzierung der ersten Miete und Kaution (bis 6 Monate) h. Integration

16. Begleitung der Arbeitgeber und Kandidaten während der ersten 12 Monate in Deutschland, um eine einwandfreie Integration zu erleichtern.

17. Beschwerdemanagement:
Für Beschwerden von Pflegefachkräften und / oder Kunden ist (namentlich nennen) Herr Karray zuständig. Die Beschwerde kann schriftlich an info@karray-pflege.de eingereicht werden, worauf sich der zuständige Kollege/in innerhalb von drei Werktagen zurückmelden wird.
Anschließend wird ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart. Das Ziel des Gesprächs ist, eine gemeinsame und für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden. Falls das erste Gespräch nicht zu einer Lösung geführt haben sollte, werden noch weitere

Gespräche je nach Bedarf durchgeführt. Die Bearbeitung und Abschließung des Prozesses sollten maximal drei Wochen dauern.

§ 6 Pflichten von Arbeitgebern

1. Die Karray GmbH bekennt sich bei ihrer Arbeit zu folgenden, international gültigen Regeln und Normen und erwartet von ihren Kunden, dass diese sich ebenfalls dazu bekennen:

I. Internationale Menschenrechtskonventionen:

Die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen

II. ILO-Kernarbeitsnormen, insbesondere die allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO:

https://www.ilo.org

III. Gesetzliche Regelungen zum Anerkennungsverfahren in Deutschland: https://www.make-it-in-germany.com/de/

https://www.anerkennung-in-deutschland.de

IV. IRIS-Standards der Internationalen Organisation of Migration:

https://www.iom.int/fr/contacts-medias

V. WHO-Verhaltenskodex:

https://cdn.who.int/media/docs/default-source/ethics/code-of-ethics.pdf?sfvrs n=d56578a6_8&download=true

2. Von den Pflegekräften erheben wir keine Vermittlungskosten.

3. Die Kunden verpflichten sich, ein Integrationsmanagement-Konzept zu implementieren und anzuwenden. Bei Bedarf bieten wir hier Unterstützung an. Das Konzept umfasst diese Punkte:

– Vorwort / Einleitung
– Vorbereitungen nach der Anwerbung
– Unterstützung beim Relocation Management – Integrationsmanagement etablieren
– Patenschaften und Mentoring
– Anerkennungsprozess organisieren

– Einarbeitung anpassen
– Teambuilding begleiten
– Kompetenzen erweitern
– Konflikte auffangen
– Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
– Mit Kündigung und Abwerbung umgehen

4. Das „Employer Pays“-Prinzip gilt sowohl für die Karray GmbH als auch für ihre Kunden. Unter Employer-Pays-Prinzip versteht man eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dass bei einem Vermittlungsprozess keine zur Vermittlung zugehörigen Kosten durch den Arbeitnehmenden übernommen werden müssen. Dieses Prinzip findet eine breite internationale Anerkennung und

wird insbesondere durch die International Labor Organisation (ILO) unterstützt. Genaueres zum Employer Pays Prinzip und die dazugehörigen Kosten sind hier zu finden: https://www.ilo.org/fr/publications/legislation-sur-la-transparence-des-salaires-implications-pour-les

§ 7 Zahlungen, Zahlungsverzug

1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der Karray GmbH oder dem von ihr beauftragten Unternehmen eingeht.

2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz zu fordern (§§ 247, 288 BGB).

§ 8 Haftung

1. Wir haften in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2. Die Karray GmbH haftet nicht für den Misserfolg der Vermittlung im Fall von unvorhersehbaren Ereignissen wie etwa Absagen von den Behörden.

3. Die Karray GmbH haftet nicht für von Kandidaten verursachte Schäden, die auf Falschaussagen oder die Verschwiegenheit der Bewerber bei den Interviews zurückzuführen sind.

§ 9 Datenschutz

1. Die Karray GmbH beachtet die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen und geht mit den persönlichen Daten der Kunden vertraulich um. Es wird darauf hingewiesen, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Informationen verarbeitet und gespeichert werden.

2. Beim Zustandekommen eines Vertrags zwischen der Karray GmbH und einem Kunden ist der Auftraggeber mit der EDV-Verwertung seiner im Schriftstück angegebenen Angaben einverstanden,

soweit dieses für die Auftragsabwicklung notwendig und gesetzlich zulässig ist.

3. Die Karray GmbH ist berechtigt, Dritte bei Verzug mit der Beitreibung der Forderung zu beauftragen und alle hierfür erforderlichen Details an die Beauftragten weiterzuleiten. Darüber hinaus verpflichtet sich die Karray GmbH, die Daten zu keinen anderen Zwecken weiterzugeben.

§ 10 Gerichtsstand

Die Vertragsverhältnisse der Karray GmbH unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Vereinbarungen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Braunschweig.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

§ 12 Selbstverpflichtung

Die Karray GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen für eine Faire Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland unter Beachtung der Prinzipien zur Schriftlichkeit für die Überprüfbarkeit, der Unentgeltlichkeit des Vermittlungsprozesses für Pflegefachpersonen, der Begrenzung des wirtschaftlichen Risikos für Pflegefachpersonen, zur Transparenz von Strukturen, Leistungen und Kosten, der Nachhaltigkeit und Partizipation sowie der Gesamtverantwortung. Wir/ich erfülle/n insbesondere die folgenden Anforderungen:

  • Die rekrutierten ausländischen Pflegekräfte müssen auf der Grundlage umfassender Informationen durch den Auftragnehmer entscheiden können, ob sie persönlich eine Erwerbsmigration in der Pflege in Deutschland verfolgen möchten.

  • Der Karray GmbH kann eine klare und mit den Inhalten und Zielen des Gütezeichens 912 vereinbarte Unternehmenspolitik vorweisen oder verfolgt diese im Unternehmensleitbild. Zu deren Umsetzung im Rahmen der Leistungserbringung werden vor dem Hintergrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung einschlägige und konkrete Maßnahmen durch den Auftragnehmer getroffen.

  • Die Karray GmbH stellt sicher, dass die Pflegefachkräfte im Anwerbe- und Vermittlungsprozess zu jeder Zeit die aktuellen und relevanten Informationen zu ihrem persönlichen Prozess erhalten.

  • Die Karray GmbH sieht sich zur Einhaltung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel verpflichtet und folgt den entsprechenden Regelungen.

  • Die Karray GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, insbesondere derer der ILO, sowie der United Nations Guiding Principles on Business and Human Rights.